Rechtsanspruch bei Vaterschaftstest Jetzt ist es amtlich

Jetzt ist es amtlich: seit dem 01. April 2008 gilt das Gesetz zur „Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“. Damit besteht ein Rechtsanspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung.

So können zu Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes

  • der Vater jeweils von Mutter und Kind
  • die Mutter jeweils von Vater und Kind und
  • das Kind jeweils von beiden Elternteilen verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten Probe dulden.

Den Gesetzestext können Sie hier herunterladen.

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