Seit dem 26.07.2012 existiert eine Erweiterung des Gendiagnostik-Gesetzes (GenDG) durch die Gendiagnostikkomission (GEKO) des Robert-Koch-Institutes. Diese hat Gesetzescharakter und schreibt bei allen im Vaterschaftstest untersuchten Personen eine identitätsgesicherte Probennahme und bei Personen, welche von der Untersuchung betroffen, aber nicht untersucht werden, eine identitätsgesicherte Einwilligung vor.
Diese Maßnahme soll Missbrauch durch Probenvertauschung verhindern und den reibungslosen Analyseablauf gewährleisten. Die Person, die die Proben nimmt (Arzt, Apotheker, Gesundheitsamt oder andere verantwortliche Person lt. GenDG), achtet darauf, dass die Probennahme ohne Kontamination (Verunreinigung der DNA durch andere Spuren) und Vertauschung erfolgt. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Analyse nicht ohne Wissen eines beteiligten Elternteils stattfindet. Solche „geheimen“ Analysen stehen seitdem unter Strafe.
Diese identitätsgesicherte Probennahme/Einwilligung wird von einem Arzt, Gesundheitsamt, Apotheker, einer verantwortlichen Person (lt. GenDG) oder in unserem Labor durchgeführt.