Ein Vaterschaftstest darf per Gesetz nur mit identitätsgesicherter Probennahme und einer Einverständniserklärung aller Testpersonen bzw. der gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter bei Minderjährigen) durchgeführt werden. Dies gilt unabhängig vom beabsichtigten Verwendungszweck. Die benötigten Formulare liegen dem Papacert Analyse-Set bei.
* Auf die Einbeziehung der Kindesmutter soll nur dann verzichtet werden, wenn diese für die Untersuchung nicht zur Verfügung steht.
** Nur werktags, Mo-Fr möglich