Am 01.02.2010 ist das Gendiagnostik-Gesetz in Kraft getreten Analysen zur Klärung der Abstammung

Seit dem 01.02.2010 ist das Gendiagnostik-Gesetz in Kraft getreten. Laut Gesetzgeber dürfen somit Analysen zur Klärung der Abstammung (Vaterschaftsanalysen) nur von Einrichtungen vorgenommen werden, die eine Akkreditierung für die Durchführung der Analysen durch eine hierfür anerkannte Akkreditierungsstelle erhalten haben. Mit unserer Akkreditierung als Labor für molekularbiologische und biochemische Analytik erfüllen wir diesen Standard.
Das Gendiagnostik-Gesetz legt weiterhin fest, dass genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung ab Februar 2010 nur noch durchgeführt werden dürfen, wenn die betroffenen Personen in die Untersuchung ausdrücklich und schriftlich eingewilligt haben. Heimliche Vaterschaftstests können dann ab dem Inkrafttreten des Gesetzes mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.