Erweiterung des Gendiagnostik-Gesetzes durch die GEKO
Seit dem 26.07.2012 existiert eine Erweiterung des Gendiagnostik-Gesetzes (GenDG) durch die Gendiagnostikkomission (GEKO) des Robert-Koch-Institutes. Diese hat Gesetzescharakter und schreibt bei allen im Vaterschaftstest untersuchten Personen eine identitätsgesicherte Probennahme und bei Personen, welche von der Untersuchung betroffen, aber nicht untersucht werden, eine identitätsgesicherte Einwilligung vor. Diese Maßnahme soll Missbrauch durch Probenvertauschung verhindern und den reibungslosen Analyseablauf gewährleisten. Die Person, die…