Erweiterung des Gendiagnostik-Gesetzes durch die GEKO

Seit dem 26.07.2012 existiert eine Erweiterung des Gendiagnostik-Gesetzes (GenDG) durch die Gendiagnostikkomission (GEKO) des Robert-Koch-Institutes. Diese hat Gesetzescharakter und schreibt bei allen im Vaterschaftstest untersuchten Personen eine identitätsgesicherte Probennahme und bei Personen, welche von der Untersuchung betroffen, aber nicht untersucht werden, eine identitätsgesicherte Einwilligung vor. Diese Maßnahme soll Missbrauch durch Probenvertauschung verhindern und den reibungslosen Analyseablauf gewährleisten. Die Person, die…

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Am 01.02.2010 ist das Gendiagnostik-Gesetz in Kraft getreten

Seit dem 01.02.2010 ist das Gendiagnostik-Gesetz in Kraft getreten. Laut Gesetzgeber dürfen somit Analysen zur Klärung der Abstammung (Vaterschaftsanalysen) nur von Einrichtungen vorgenommen werden, die eine Akkreditierung für die Durchführung der Analysen durch eine hierfür anerkannte Akkreditierungsstelle erhalten haben. Mit unserer Akkreditierung als Labor für molekularbiologische und biochemische Analytik erfüllen wir diesen Standard. Das Gendiagnostik-Gesetz legt weiterhin fest, dass genetische…

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Rechtsanspruch bei Vaterschaftstest

Jetzt ist es amtlich: seit dem 01. April 2008 gilt das Gesetz zur "Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren". Damit besteht ein Rechtsanspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung. So können zu Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes der Vater jeweils von Mutter und Kind die Mutter jeweils von Vater und Kind und das Kind…

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